Ist die KFW Förderung personengebunden oder kann das KFW Darlehen übertragen werden?

Für viele Bauherren ist es sicherlich eine interessante Frage, ob eine Übertragung des Förderdarlehens auf einen potentiellen Käufer der finanzierten Immobilie möglich wäre, was die Verkaufschancen eventuell erhöhen würde.
Grundsätzlich ist die Übertragung des KFW Darlehens jederzeit möglich. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Bauvorhaben bereits abgeschlossen ist und die zweckgemäße und die fristgerechte Verwendung der Mittel aus dem KFW Förderprogramm Energieeffizient Bauen einwandfrei bei der zuständigen Hausbank nachgewiesen wurde.

Findet hingegen keine Übertragung des KFW Kredits im Rahmen des Verkaufs statt, sind die von der KFW zur Verfügung gestellten Mittel umgehend nach dem Verkauf der Immobilie zu begleichen, da kein Grund mehr für eine Förderung besteht.