Beantragung eines KFW Darlehens

Die KFW Förderdarlehen werden grundsätzlich nicht direkt bei der KFW beantragt. Vielmehr erfolgt die Beantragung über die jeweilige Hausbank des potentiellen Kreditnehmers. Das jeweilige Kreditinstitut nimmt dabei eine sogenannte durchleitende Funktion ein und ist in der Regel auch nach der Beantragung der Mittel von der KFW der primäre Ansprechpartner für den Kreditnehmer. Der Antrag ist dabei grundsätzlich immer schon vor dem Beginn des Bauvorhabens zu stellen.

Sofern die Mittel von der KFW Bank bewilligt werden, ist die programmgemäße Verwendung der Mittel innerhalb von spätestens 9 Monaten nach der Vollauszahlung des Darlehens gegenüber der jeweiligen Hausbank nachzuweisen. Die entsprechenden Rechnungen müssen vom Kreditnehmer aufbewahrt werden und sind auch der KFW auf Verlangen vorzulegen.

Eine Hilfestellung zur Beantragung einer Förderung durch die KFW Bank bietet auch die eigene Homepage der KFW Bank. Dort finden interessierte Menschen die notwendigen Informationen und können sich einen genauen Überblick über den Ablauf des Antragsverfahrens machen. Bei Vorhaben, bei denen die Förderbarkeit ungeklärt ist, lohnt sich in der Regel auch eine unverbindliche Voranfrage bei der KFW Bank. Oft sparen sich Bauherren hier durch viel Arbeit!