Die Abruffrist für KFW Darlehen

Bei den subventionierten Darlehen für die Finanzierung des KFW Energie Effizienz Haus 55 und das KFW Energie Effizienz Haus 55 beträgt die bereitstellungsprovisionsfreie Abruffrist grundsätzlich 12 Monate nach der Darlehenszusage. Danach (ab dem 13. Monat) wird die Abruffrist automatisch um jeweils 6 Monate verlängert.

Die Verlängerung ist jedoch maximal 4 Mal möglich. Insgesamt kann die Verlängerung also maximal 24 Monate betragen. Natürlich erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Anpassung der Zinsen. Erst mit dem Beginn des dreizehnten Monats wird eine Bereitstellungsprovision von nur 0,25 Prozent berechnet.