Was kann alles gefördert werden?

Die Förderung richtet sich vor allem an Bauherren und Immobilienkäufer. Ganz konkret wird die Förderung dann bewilligt, wenn ein Wohngebäude errichtet, hergestellt oder erworben wird, welches die Auflagen der KFW erfüllt. Förderungswürdig können auch Wohnheime, Altenheime und Pflegeheime sein.

Ale Herstellung gilt übrigens auch die Erweiterung bestehender Gebäude und die Umwidmung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Grundsätzlich nicht gefördert werden können Ferienhäuser oder Wochenendhäuser, da es sich hier nicht um die Schaffung von dauerhaft genutztem Wohnraum handelt.

Damit ein Objekt die Förderung bekommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die bereits eingehend erläutert wurden und sich danach unterscheiden, ob die Förderung eines KFW Energie Effizienz Haus 55 oder eines KFW Energie Effizienzhaus 70 erfolgen soll. Sollte man dies nicht besitzen, kann man auch durch einen Stromvergleich entsprechend sparen.

Wichtig ist aber grundsätzlich, dass die Einhaltung der vorgegebenen energetischen Kriterien durch einen anerkannten Sachverständigen überprüft wird und von diesem auch bestätigt wird. Nur dann ist mit hundertprozentiger Sicherheit gewährleistet, dass ein Objekt förderungswürdig ist. In der Regel verfügen seriöse Anbieter von energiesparenden Häusern über Zertifikate, die einwandfrei nachweisen, dass die angebotenen Objekte auch tatsächlich den geforderten Standard erfüllen können.

Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Objekt, bei dem die Förderbarkeit in Frage steht, sollte dennoch nicht auf die Möglichkeit der Beantragung entsprechender Mittel verzichtet werden. Gegebenenfalls kann auch bereist im Voraus erfragt werden, ob der Antrag für das entsprechende Objekt Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.