Voraussetzungen für die Zertifizierung als KFW Effizienz Haus 55

Damit ein Neubau als KFW Effizienz Haus 55 förderungswürdig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen beziehen sich ausschließlich auf die Energieeffizienz des Objektes. Damit man als Bauherr in den Genuss einer KFW Finanzierung zu einem Zinssatz ab 2,47 Prozent effektiv kommt, müssen diese Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein!

1. Der Jahres Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust dürfen maximal 55 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte betragen.
2. Der tatsächliche Jahres Primärenergiebedarf darf maximal nur bis zu 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche betragen.
3. Sogenannte Passivhäuser werden in dieser Variante nur dann gefördert, wenn der tatsächliche Jahres Primärenergiebedarf maximal nur bis zu 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und der tatsächliche Jahres-Heizwärmebedarf maximal nur bis zu 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.

Grundsätzlich ist bei der Errichtung, der Herstellung oder dem Erwerb von KFW Häusern die Einhaltung der erforderlichen energetischen Standards durch einen Sachverständigen zu überprüfen und zu bestätigen! In der Regel ist man als Bauherr auf der sicheren Seite, wenn man sich für einen Fertighaushersteller oder einen Bauträger entscheidet, der über eine nachweisbare Kompetenz und die notwendige Erfahrung im Bau energiesparender Häuser verfügt. Diese Kompetenz können seriöse Anbieter in der Regel auch mit entsprechenden Zertifizierungen nachweisen.